Kreistagssitzung zum Nachtragshaushalt 2023, Entlastung für die kreisangehörigen Städte
Der Kreis Mettmann entlastet die kreisangehörigen Städte um 17,7 Millionen Euro. Schon bei der Einbringung des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023 im vergangenen Dezember zeichnete sich ab, dass der Kreis die Städte gegenüber der ursprünglichen Planung würde entlasten können. Nachdem in den letzten Wochen die Fachausschüsse und der Kreisausschuss über den Nachtrag beraten hatten und sowohl die Verwaltung als auch die Fraktionen noch mehrere Veränderungsanträge eingebracht hatten, ergaben sich daraus weitere Verbesserungen, die der Kreistag in seiner Sitzung am Montag beschlossen hat. Mit dem jetzt verabschiedeten Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 senkt der Kreis Mettmann den Umlagebedarf um 21,9 Millionen auf 390,4 Millionen Euro. Wesentliche Verbesserungen im Rahmen der Haushaltsberatungen resultieren insbesondere aus Ansatzreduzierungen bei der Hilfe zur Pflege (11 Millionen Euro), der Verringerung der Landschaftsumlage (4,8 Millionen Euro), dem Entfall der Umsatzsteuerzahlung an den IT-Dienstleister KRZN und der Erhöhung der Wohngelderstattung. Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen für die zu erwartende Tarifsteigerung für die Beschäftigten in Höhe von 3,5 Millionen Euro, die Erhöhung der Pensions- und Beihilferückstellungen um 3 Millionen Euro und die Erhöhung der VRR-Umlage um 4,4 Millionen Euro. Unter dem Strich bleibt für alle kreisangehörigen Städte eine Entlastung. Für Wülfrath macht diese Entlastung 0,28 Mio. € aus.
Bei der GRÜNEN Fraktion im Kreis Mettmann hatte Tabea Haberpusch aus Haan ihr Mandat im vergangenen Herbst aus persönlichen Gründen niedergelegt. Neues GRÜNES Mitglied im Kreistag Mettmann ist unser Sprecher Ulich Düchting aus Wülfrath. Wir freuen uns und gratulieren herzlich!